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Rechtliche Aspekte
Rechtliche Aspekte
Allgemeines
Wenn man als, vom Jugendamt genehmigte, Tagesmutter arbeiten möchte, benötigt man seit dem 1.10.2005 eine so genannte "Pflegeerlaubnis". Diese wird für maximal 5 Kinder und 5 Jahre ausgestellt. Um diese Erlaubnis zu erhalten, ist eine Qualifizierungsmaßnahme als Tagesmutter notwendig. Diese Weiterbildungen nehmen in erste Linie die freien Träger wie die Diakonie oder die Arbeiter Wohlfahrt vor. Eine Gewerbeanmeldung ist für eine Tagesmutter nicht zwingend erforderlich und kann individuell in Erwägung gezogen werden.
Nach dem Einkommenssteuergesetz ist eine Tagesmutter selbständig tätig. Die Kosten für die Betreuung eines Kindes können vom Jugendamt übernommen werden. Ist dies nicht der Fall, so ist die Tagesmutter in der Regel einkommensteuerpflichtig.
Unfallversicherung
Als Tagesmutter sollte man die Eltern der Tageskinder dazu anhalten, eine Unfallversicherung für das Kind abzuschließen. Im Falle eines Unfalles tritt so auf jeden Fall die Versicherung in Kraft, egal ob die Aufsichtspflicht verletzt wurde oder nicht. Diese Forderung sollte Gegenstand des Vertrages zwischen Eltern und Tagesmutter sein.
Haftpflichtversicherung
Jede Tagesmutter sollte eine Haftpflichtversicherung abschließen. Wenn man als Tagesmutter selbständig tätig ist, hat man keine Berufshaftpflicht, noch wird im Ernstfall die eigene Versicherung einspringen. So sollte man sich vor Schäden, die ein Tageskind sich oder anderen Personen zufügen könnte, absichern. Falls man nicht versichert ist, kann man im Erstfall mit dem Privatvermögen haftbar gemacht werden. Für Tagesmütter, die vom Jugendamt bezahlt werden, gelten Ausnahmen, die bei den zuständigen Stellen erfragt werden müssen.
Persönliche Krankenversicherung
Wenn eine Tagesmutter normalerweise innerhalb der Familienversicherung krankenversichert ist, darf sie in der Woche eine Arbeitszeit von 18 Stunden nicht überschreiten. Wenn dies jedoch der Fall sein sollte, muss sie sich anderweitig versichern. Wie die einzelnen Versicherungen dies jedoch handhaben, sollte man im Einzelfall erfragen.
Rentenversicherung
Wenn die Minijobregelung (400 Euro abzüglich der Betriebeskostenpauschale) im Monat überschritten wird, muss man sich selber bei der BFA (Bundesversicherungsanstalt für Angestellte) melden. Manche Jugendämter und Institutionen zahlen unter Umständen einen Rentenzuschuss zum Pflegegeld. Dies muss jedoch bei der zuständigen Stelle erfragt werden.
Arbeitsplatz Mietwohnung
Grundsätzlich ist es zulässig als Tagesmutter in einer Mietwohnung zu arbeiten. Jedoch darf die Anzahl der betreuten Kinder und die Tätigkeit nicht dem „Wohnzweck“ entgegenstehen. Dies wäre z.B. der Fall, wenn der Umfang einer Kindertagesstätte erreicht wird oder sich Mitbewohner durch den Lärm gestört fühlen. In jedem Fall sollte man den Vermieter über die Anzahl der betreuten Kinder informieren und über deren zeitlichen Aufenthalt. Ansonsten kann es schnell zu Streitigkeiten kommen, beispielsweise wenn die Nebenkosten (auch die von den Tageskindern verursachten) auf alle Mietparteien verteilt werden.
Vertrag
Zwar gilt eine mündliche Absprache bereits als Vertag, jedoch sollte auf jeden Fall auch ein schriftlicher Vertrag aufsetzt werden. Dieser sollte unter anderem alle wichtigen Vollmachten für Arztbesuche in Notfällen usw. enthalten und Raum bieten für zusätzliche Vereinbarungen. Unter dem folgenden Link ist ein ausgearbeiteter Vertrag von der Redaktion laufstall.de zu finden, der kostenlos runtergeladen werden kann: laufstall.de
Arztbesuch der Tageskinder
Die Tagesmutter braucht auf jeden Fall eine Vollmacht für Arztbesuche, sowie sämtliche Angaben zur Krankenversicherung des Kindes. Im Notfall ruft die Betreuungsperson den Arzt oder Notarzt und setzt die Eltern davon in Kenntnis. Normale Arzttermine, Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen des Kindes müssen in der Regel von den Eltern selbst wahrgenommen werden. Zu klären ist auch, bei welchen Krankheiten des Kindes die Tagesmutter bereit ist, es bei sich aufzunehmen.
Weiterführende Links:
Was Eltern erwarten
Bin ich eine gute Tagesmutter? Der Online-Test!
Jobinfos allgemein
| nst/ 05
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